Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Er liefert potenziellen Käuferinnen, Käufern sowie Mieterinnen und Mietern wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Objekts und hilft dabei, den energetischen Zustand einer Immobilie besser einzuschätzen und zukünftige Energiekosten realistisch zu beurteilen.
Dabei gibt es zwei Arten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Grundlage einer technischen Analyse. Dabei werden bauliche Eigenschaften wie Baujahr, Dämmung, Fenster und die Heizungsanlage berücksichtigt. Aus diesen Daten wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet.
Der Bedarfsausweis gilt als besonders objektiv und ist insbesondere bei älteren Gebäuden sowie Neubauten verpflichtend.
Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner in den letzten drei Jahren und ist damit nutzerabhängig. Grundlage hierfür sind die Heiz- und Warmwasserabrechnungen. Die Ergebnisse können jedoch stark vom individuellen Verhalten der Bewohner beeinflusst werden.
Kurz zusammengefasst:
-
Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten, theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten.
-
Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an und ist damit nutzerabhängig.
