Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?


Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.


Bedarfsausweis:


Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis einer technischen Analyse. Es werden bauliche Eigenschaften wie Baujahr, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage berücksichtigt. Daraus wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet. Der Bedarfsausweis gilt als besonders objektiv und ist vor allem bei älteren Gebäuden oder Neubauten Pflicht.


Verbrauchsausweis:


Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Grundlage sind die Heiz- und Warmwasserabrechnungen. Die Ergebnisse hängen jedoch stark vom individuellen Verhalten der Bewohner ab.


Kurz zusammengefasst:

 

  • Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten, theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an und ist damit nutzerabhängig.

 

Beide Ausweisarten helfen Käufern und Mietern, die Energieeffizienz einer Immobilie besser einzuschätzen und anstehende Energiekosten zu beurteilen.